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AGB

JUSTliner STAHLMOTORYACHTEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  (AGB )  

 §1 Geltung der Bestimmungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie dem Käufer oder Besteller, schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die Bestellung des Käufers wird durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers angenommen, der Käufer ist an diese vier Wochen gebunden. Sollte er während dieser Zeit keine Auftragsbestätigung vom  Verkäufer erhalten, so kann er von der Bestellung zurück- treten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung  Dritten zugänglich zu machen.

Die Lieferung ersetzt die Bestätigung. Verkäufer und Käufer dürfen ihre Vertragsrechte auf  Dritte nur nach Zustimmung des Vertragspartners übertragen.

§3 Liefer- und Leistungszeit

Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung  wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

§4 Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über. Auf  Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen alle versicherbaren  Risiken versichert.

§5 Rücktritt

Der Käufer kann vom Vertag zurücktreten, wenn dem Verkäufer die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich ist. Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritt  sind ausgeschlossen.

Liegt Leistungsverzug vor und gewährt der Käufer dem in Verzug befindlichen Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, das er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

§6 Preise

Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer und verstehen sich für eine Lieferung ab Werk, bzw. Werft. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt.

( bei Schiffen und Motoryachten, 6 Monate )

Reparaturen werden nur gegen Vorkasse bzw. Barzahlung vor Abholung durchgeführt.

 §7 Zahlungen

Die Lieferung und Leistungen des Verkäufers sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort netto zahlbar. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der

Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird. Zur Hereinahme von Schecks ist der Verkäufer nicht verpflichtet.  

Im Falle eines Zahlungsverzug des Käufers stehen dem Verkäufer folgende Rechte zu:

1.    Vom Vertrag zurückzutreten oder  Schadenersatz wegen nicht Erfüllung zu verlangen, Eigentumsvorbehalt geltend  zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen.

2.    Verzugszinsen in Höhe von  5% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu berechnen.

3.    Bis zur Vorauszahlung die Erfüllung der bestehenden Verträge zu verweigern.

4.    Zahlungsvereinbarungen für Neuschiffe :

10% des Gesamtpreis bei Auftragsbestätigung

20% des Gesamtpreis bei Baubeginn

30% des Gesamtpreis bei Beginn  Motoreneinbau

30% des Gesamtpreis bei Beginn Innenausbau

10% des Gesamtpreis bei Übergabe

 

§8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller  Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an seiner Warenlieferung vor.

 

§9 Gewährleistungen

Der Verkäufer gewährleistet dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Gewährleistung beträgt ( bei Neuschiffen ) zwei Jahre. Falls der einzelne Hersteller von Geräten kürzere oder längere Fristen hat, kommen diese zum Tragen.  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den orginal Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstand, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Soweit gesetzlich zulässig ist Berlin ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

BERLIN DEN 01.01..2007       

 JUSTliner Stahlmotoryachten 

Ingo Just

Im Saatwinkel 29  

D-13599 BERLIN

 

   

 

Justliner Stahlmotoryachten
info@justliner.de